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Ortsgericht

In Hessen erledigen Ortsgerichte als Hilfsbehörden der Justiz eine Reihe von Aufgaben, um die ordentliche Gerichtsbarkeit zu entlasten und mehr Bürgernähe zu erreichen. Auch in Oberjosbach gibt es ein Ortsgericht.

Die jeweiligen Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte Ehrenbeamte. Den Ortsgerichten obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, § 13 OGerG HE
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht, § 14 OGerG HE
  • Sicherung des Nachlasses nach § 1960 BGB, § 16 OGerG HE
  • Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen, § 17 OGerG HE
  • Schätzungen, § 18 OGerG HE, hier müssen drei Ortsgerichtsmitglieder tätig werden.

Das Ortsgericht hat keine festen Geschäftszeiten, mitunter müssen bestimmte Aufgaben auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten erledigt werden. Daher ist eine individuelle Terminabsprache erforderlich. Für die Erfüllung dieser Aufgaben erheben die Ortsgerichte Gebühren (§ 20 OGerG HE).

Ortsgericht Niedernhausen II (Oberjosbach)

Vorsteher:
Herr Winfried Kilb     
Fasanenweg 6                    
Tel. 06127 2817

Vertreter:
Herr Hans-Jürgen Schlögl
Limburger Str. 19
Tel. 06127 78100

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