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Infos zur Grundsteuerreform in Hessen

Alle Grundstückseigentümer:innen müssen eine Erklärung zur Grundsteuer abgeben!

Hintergrund: Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt ab 2025 nach neuen Kriterien. Dazu ist es erforderlich, dass alle Grundstückseigentümer:innen eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben.

Die Abgabefrist wurde bis Ende Januar 2023 verlängert.

Die Erklärung ist möglichst elektronisch (ELSTER) abzugeben und enthält wichtige Daten zum Grundbesitz. Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) sind dies u.a. Angaben zur Lage, Größe, Wohn- und Nutzungsfläche.

Die hessische Steuerverwaltung hat eine Checkliste bereit gestellt, mit der sich die Eigentümerinnen und Eigentümer auf die Abgabe der Erklärung vorbereiten können.

Für die Grundsteuer B benötigen Sie einige Angaben wie die Flurstücknummer. die Grundbuchblattnummer und die Grundstücksgröße. Diese finden Sie im "Online Flurstücksnachweis" nach Eingabe von Ort, Straße und Hausnummer.

Die Abgabe der Erklärung soll bevorzugt elektronisch erfolgen, zum Beispiel mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens. ELSTER steht für "ELektronische STeuerERklärung" und ist ein kostenloser und sicherer Service der Steuerverwaltungen in Deutschland. Da die Registrierung bei ELSTER eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt es sich, die Registrierung bereits vor dem Startzeitpunkt der Erklärungsabgabe am 01.07.2022 anzustoßen.

Bei Fragen rund um die elektronische Steuererklärung (ELSTER) - etwa zum Registrierungsprozess - steht Ihnen die hessenweite Servicehotline unter 0800 522 533 5, von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, zur Verfügung. Der Anruf ist kostenlos.

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Grundsteuer Symbolbild